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Channel: Kommentare zu: Doch keine Snippets: Leistungsschutzrecht soll in letzter Minute entschärft werden
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Von: huthnorbert

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Nachricht von heute 15.03.2013Heute, 12:20

Leistungsschutzrecht

Hallo Norbert, hallo Michael,

offenbar haben wir ein merkwürdiges Leistungsschutzrecht bekommen. Bisher hatte ich die Einstellung, dass ein Kommentar nicht mit einer Doktorarbeit verwechselt werden sollte. Bei den nächsten Kommentaren werde ich das Wort: Literaturhinweis ggfs. in Quellennachweis umbenennen.

Im übrigen ist ein Kommentar auch dazu geeignet, die Leser zu motivieren, sich ausgiebiger sachkundig zu machen und Bücher zu bestellen. Allerdings werden diese Leser in vielen Fällen versuchen, Bücher antiquarisch, so wie auch ich, aus Kostengründen beschaffen.

Auch ist bald damit zu rechnen, dass Artikel in Online-Zeitungen lediglich nur über ABO zugänglich sind. Wer, wie ich, täglich ca. 20 bis 30 Online-Zeitungen einsieht, bekommt wohl irgendwann einen Kostendruck zu spüren.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr in dieser Angelegenheit über kompetenteres Wissen verfügen als meine Person. Allerdings habe ich mitbekommen, dass es sich um ein Gesetz mit fehlenden Definitionen handelt, dahingehend, welche Zeilenanzahl z.B. kostenpflichtig wird. Offenbar muss man eine Haftpflichtversicherung abschließen, um Klagen führen zu können, und Kosten für merkwürdige Urteile aufzubringen -:))

Würde mich freuen, ob Sie schon ein Geschäftsmodell entwickelt haben, um beschriebenes umgehen zu können. Ist zum Beispiel der Schreiberling haftbar oder derjenige der veröffentlicht?

Würde mich für einen Tipp freuen, denn es gibt leider sehr viele Winkeladvokaten, denen jeglich Berufsethik abhanden gekommen ist.

Mit den besten Grüßen
Rainer Westphal


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